Warum SABO Original Ersatzteile

SABO Original Ersatzteile sind die beste Wahl!

Achten Sie immer auf Original-Ersatzteile.

Damit Leistung, Sicherheit und die Zuverlässigkeit Ihres SABO erhalten bleiben und Ihr SABO ein Original SABO!

  • Originalteile unterliegen strengen Qualitätsanforderungen und verfügen über zwei Jahre Garantie (ohne Verschleißteile).
  • Originalteile garantieren die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit Ihres Rasenmähers.
  • Originalteile erhalten die Zuverlässigkeit und den Wert Ihres Rasenmähers.
  • Originalteile werden absolut umweltfreundlich hergestellt.
  • Originalteile passen stets „wie angegossen“ und ermöglichen damit kurze Reparaturzeiten.
  • Originalteile entstehen bereits mit der Entwicklung neuer Modelle und sind exakt darauf abgestimmt.

Ein ganz besonders relevantes Bauteil für die Sicherheit ist der Messerbalken, denn er ist einer ganz besonderen Belastung ausgesetzt. Dennoch wird oft gerade hier auf billige „Piratenprodukte“ zurückgegriffen.

Wichtig für SABO Vertragshändler ist das Verwenden von Originalersatzteilen im Wartungsfall. Dies vor allem deshalb, weil das Messer für die Betriebssicherheit des Mähers äußerst relevant ist: Nachgebaute Messer bestehen nicht selten aus anderem Material oder haben andere Abmessungen als die Originalteile, so dass beim Einsatz dieser „Piratenteile“ die SABO Qualitätsanforderungen an die Schwingfestigkeit nicht mehr erfüllt sind.

Wie schnell kann mein SABO Fachhändler ein Ersatzteil, das er nicht auf Lager hat, besorgen?
Verlassen Sie sich auf ein leistungsstarkes Logistiknetzwerk. Das Europäische Ersatzteilzentrum (E-PDC) in Bruchsal sorgen für schnelle und kurze Lieferzeiten.

Wie lange kann ich für meinen Rasenmäher die Ersatzteile bekommen?
Als Premium-Hersteller garantiert SABO die sichere Ersatzteillieferung mindestens zehn Jahre nach Auslauf einer Produktionsreihe.

Birgt der Kauf von Nicht-Originalmessern Sicherheitsrisiken?
Beim Kauf eines Nicht-Originalteils für eine SABO Maschine besteht die Gefahr, dass es nicht unsere technischen Auflagen erfüllt. So kann das Messer des Fremdanbieters z.B. nicht richtig vergütet sein, einen falschen Kohlenstoffanteil besitzen und beim Auftreffen auf einen Fremdkörper brechen.

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